Allgemeine GeschäftsBedingungen

COWORKING

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem -Kunden-, auf der Rechnung genannt, und der Velt Studio GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Stefan Rechsteiner und Patrick Rüegg nachstehend als -Vermieter- bezeichnet. Die AGB gelten für alle durchgeführten Mietverhältnisse, Geräteverleihe, Fotografischen Aufträge, und sonstigen Leistungen die im Zusammenhang mit dem Mietfotostudio und dessen Ausrüstung stehen.

Der Kunde bestätigt mit seiner Überweisung der Mietzahlung, die AGB gelesen und damit einverstanden zu sein.

 1. VERTRAGSPARTNER

 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Velt Studio GmbH, Urbanstraße 71, 10967 Berlin Kreuzberg, HRB 126505 des Amtsgerichts Charlottenburg (im Folgenden „Velt Studio GmbH“ genannt) und Kundinnen und Kunden der Velt Studio GmbH (im Folgenden „die Kunden“ genannt) über die vertraglichen Leistungen.

2. VERTRAGSSCHLUSS, KÜNDIGUNG

2.1 Mit der Überweisung der Kaution oder ersten Mietrechnung wird das Vertragsverhältnis zwischen den Kunden und der Velt Studio GmbH rechtskräftig. Mit dieser Handlung bestätigen die Kunden, die AGB gelesen und verstanden zu haben und diese vorbehaltlos anzuerkennen (vgl. hierzu Ziffer 11.1). Das aus dem Vertragsschluss entstehende Nutzungsverhältnis wird auf einen vereinbarten Zeitraum geschlossen oder endet mit der schriftlichen Kündigung. 

2.2 Für die Nutzungsverhältnisse besteht eine Mindestlaufzeit von 1 Kalendermonat. Ist die Bereitstellung des Arbeitsplatzes innerhalb eines Monates, beginnt die Mietdauer und Mindestlaufzeit bei Beginn des nächsten Kalendermonats.

2.3 Die unter Ziffer 2.2 genannten Nutzungsverhältnisse verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit von einem (1) Monat um jeweils einen (1) weiteren Monat, soweit sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit beziehungsweise zum Ende eines Kalendermonates schriftlich gekündigt werden. Dabei muss die Kündigung spätestens am letzten Tag der Frist bei der Gegenpartei eingetroffen sein. 

2.4 Beide Parteien können das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der in Ziffer 2.3 genannten Fristen, ohne Angabe von Gründen, kündigen. Alle Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail an: hello@velt.studio). Die Kündigung entfaltet ihre Wirkungen erst mit dem Zeitpunkt des Eintreffens bei der Gegenpartei. 

2.5 Kommen die Kunden ihren vertraglichen Verpflichtungen (s. Ziffer 6 und 7) nicht nach, kann die Velt Studio GmbH das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. So insbesondere aus folgenden Vernachlässigungen durch Kunden: Zahlungsrückstand von zwei Monatsrechnungen, übermäßige Raumbelegung, trotz Abmahnung fortlaufende Belästigung anderer Kunden, vertragswidriger Gebrauch, Sachbeschädigungen, unbefugte Überlassung an Dritte, Diebstahl etc.

2.6 Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses, haben die Kunden die Räumlichkeiten vollständig geräumt, sauber und im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Die Velt Studio GmbH ist berechtigt Reinigungsarbeiten und die Entsorgung zurückgelassener Gegenstände den Kunden in Rechnung zu stellen.

2.7 Die Kunden erklären hierzu ihr Einverständnis damit, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden von der Velt Studio GmbH vertraulich behandelt. Die Velt Studio GmbH setzt die Datenhandhabung strikt nach den gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz (Bundesgesetz über den Datenschutz) um.

3. ZUGANGSBEDINGUNGEN, SCHLÜSSEL

3.1 Den Kunden wird ein (1) digitaler Türschlüssel (Badge) und auf Wunsch ein (1) Hofschlüssel (Treppenhaus) übergeben. Das Nutzungsverhältnis gilt erst dann als beendet, wenn beide Schlüssel der Velt Studio GmbH zurückgegeben sind. Der Verlust der Schlüssel ist der Velt Studio GmbH unverzüglich anzuzeigen. Die Haftung für gegebenenfalls entstandenen Schaden tragen die Kunden bis zum Zeitpunkt der Sperrung in voller Höhe. Verlorene Schlüssel werden gesperrt und die entstehenden Kosten (digitaler Türschlüssel (Badge) 80 € und Hofschlüssel (Treppenhaus) 45 €) den Kunden in Rechnung gestellt.

3.2 Mit den Schlüsseln ist der Zugang zu den Arbeitsräumen während 24 Stunden an 365 Tagen gewährleistet. Bei spätem Arbeitsrhythmus oder auf dem Hof abgestellten Fahrzeugen empfiehlt es sich, den Sachverhalt vorgängig mit der Velt Studio GmbH abzusprechen.

3.3 Mit Erhalt der Schlüssel haften die Kunden für unberechtigte Standortzutritte von Seiten Dritter. Bei gegebenenfalls entstandenem Schaden, wie Diebstahl oder Sachbeschädigung etc. haftet die für den fahrlässigen Einlass verantwortliche Kunden.

 4. LEISTUNGSBESCHREIBUNG

4.1 Die Velt Studio GmbH stellt an der Urbanstraße 71, 10967 Berlin gelegene Räume mit einer Gesamtfläche von ca. 500 m2 gemeinsam genutzte Arbeitsumgebung zu Verfügung. 

4.2 Gegenstand der Angebote und Dienstleistungen ist die Bereitstellung von Büroarbeitsflächen, Werkstätten, Internetnutzung, von Meetingräumen, Geschäftsanschriften (s. Ziffer 10), technische Büroinfrastruktur (Farblaserdrucker etc.), Büromobiliar, Kaffee-Küche, Seminarräumen, sowie die Verwaltung, Instandhaltung, Reinigung, interne Kommunikation und Bewerbung dieser Dienstleistungen.

4.3 Je nach gewähltem Preispaket ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Bei Verträgen mit flexiblen Arbeitsflächen kann keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsflächen gegeben werden. Die exakten Leistungen ergeben sich aus der monatlichen Rechnung sowie aus sonstigen schriftlichen Vereinbarungen der Vertragspartner.

4.4 Die Arbeitsplätze sind grundsätzlich flexibel innerhalb der vorgesehenen Fläche. Die Schreibtische sind jedoch fest zugewiesen und können nicht ohne vorgängige Absprache mit der Velt Studio GmbH genutzt, verschoben oder anderweitig zugeteilt werden. Die Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.

4.5 Die in im Studio/Werkstatt stehenden Maschinen und Gegenstände sind privat, eine unabgesprochene Nutzung oder Entfernung ist strikt untersagt. Eine allenfalls vom Besitzer freigegebenen Nutzungen ist nach der entsprechenden Einführung erlaubt, die vorhandenen Einstellungen müssen nach Gebrauch wieder zurückgesetzt werden. Gegenbenenfalls entstandene Mängel oder Schäden sind zu melden und schriftlich festzuhalten.

5. VERTRAGSMODALITÄTEN, KAUTION

5.1 Die Preise und die exakte Leistungsbeschreibung der von der Velt Studio GmbH angebotenen Dienstleistungen sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese Preisliste kann auch während einem laufenden Vertragsverhältnis angepasst werden (vgl. Ziffer 11).

5.2 Einem Kunden wird grundsätzlich eine Nutzungseinheit vergeben. Nutzungseinheiten sind Personen gebunden und können nicht geteilt werden. Zusätzlich genutzte Arbeitsfläche, Lagerfläche etc werden einzeln aufgelistet und verrechnet. Den Kunden ist es sowohl als Einzelperson als auch als Firma erlaubt, mehrere Arbeitsplätze zu buchen.

5.3 Kunden, die Angestellte, Praktikanten, Hilfskräfte und dergleichen beschäftigen, sind angewiesen, zusätzliche Nutzungseinheiten für diese Personen zu buchen, die auch von kurzer Dauer sein kann. Besucher sind erlaubt und unterscheiden sich von den erstgenannten Personen dadurch, dass sie den Kunden nicht zuarbeiten, sich unregelmässig und nur vorübergehend im den Räumen der Velt Studio GmbH aufhalten.

5.4 Als Berechnungsgrundlage für das Nutzungsverhältnis gelten die Mietverträge der Velt Studio GmbH mit GSG Immobilienverwaltung sowie die notwendigen Betriebskosten. Die Betriebskosten für Heizung, Strom, Wasser sind in dem Nutzungsentgeld enthalten. 

5.6 Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Nutzungsverhältnis zahlt der Kunde der Velt Studio GmbH eine Mietkaution sowie eine Kaution für die Schlüssel von insgesamt 360€. Die Kaution ist als Geldkaution zu leisten ohne Anspruch auf Verzinsung. Zur Vertragsbestätigung ist die Kaution vor Schlüsselübergabe auf das in Rechnung gestellte Konto ohne USt. zu überweisen.

5.7 Die Rückzahlung der Kaution ist drei Monate nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses fällig. Ein „Abwohnen“ der Kaution durch die Kunden ist während und am Ende des Nutzungsverhältnisses nicht zulässig.

6. ZAHLUNG, RECHNUNG, STORNO

6.1 Die Velt Studio GmbH stellt den Kunden die Nutzungsleistung grundsätzlich im Voraus in Rechnung. Abweichende Gutschriften oder geschuldete Beträge werden halbjährlich in separaten Rechnungen abgeglichen. Offene Leistungen und Betriebskosten können den Kunden auch noch ein Jahr nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses rückwirkend in Rechnung gestellt werden.

6.2 Die Entgelte sind nutzungsunabhängig und sind mit erhalt der ersten Rechnung zu zahlen. Die Kunden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung, auch wenn sie während der gebuchten Zeit nicht anwesend sind (Urlaub).

6.3 Die Kunden sind verpflichtet, der Velt Studio GmbH unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen) Mutationen mitzuteilen; so beispielsweise, wenn sich sein Name (Familienname, Firmenname etc.), seine Gewerbeanmeldung, An- oder Abmeldung der USt., sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail Adresse ändert. Verursachen die Kunden durch Missachtung dieser Pflicht der Velt Studio GmbH schuldhaft finanziellen Schaden, ist diese von den Kunden vollständig zu übernehmen.

6.4 Von Kunden zu verantwortende Umschreibung seiner Rechnungen (z.B. Korrektur der Adresse, MwSt., etc.) werden mit 35 € (inkl. USt.) berechnet.

6.5 Die Rechnungen werden den Kunden in elektronischer Form als PDF per Mail zugesendet. Die berechneten Entgelte sind ohne Abzug fällig und müssen spätestens 5 Kalendertage nach dem Fälligkeitsdatum auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Ein verspätetes Eintreffen der Zahlung führt im dritten Wiederholungsfall zur Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

7. ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN

7.1 Die Kunden verpflichten sich, den Anweisungen der Mitarbeitenden der Velt Studio GmbH Folge zu leisten sowie die Studio und Werkstatt Regeln, wie auch die übergeordnete Hausordnung der GSG zu beachten. Sowohl die Studio Regeln wie die Hausordnung der GSG sind im Gebäude ausgehängt. Grobe und/oder wiederholte Verstösse können die Velt Studio GmbH berechtigen, ein Hausverbot zu erteilen und eine ausserordentliche, fristlose Kündigung auszusprechen; in diesem Fall besteht kein Anspruch der Kunden auf Rückzahlung von Gebühren, offene Gebühren sind an die Velt Studio GmbH zu bezahlen. Der Velt Studio GmbH bleibt vorbehalten, die Studio und Werkstatt Regeln wie die Hausordnung der GSG während eines laufenden Vertragsverhältnisses zu ändern. Es gelten die jeweils aktuellen Regeln.

7.2 Geplante Anlässe mit mehr als 5 Besuchern/Teilnehmern, wie z.B. Besichtigungen, Seminare, Weihnachtsessen etc. müssen frühzeitig der Velt Studio GmbH angemeldet und gegenbenenfalls mit den betroffenen Kunden abgesprochen werden. Party, Live Musik sowie Übernachtungen sind nicht gestattet.

7.3 Die Räumlichkeiten sind sauber zu halten, gemeinsam genutzte Schreibtische und Werkplätze sind am Ende jeder Nutzung unverzüglich von den Kunden komplett zu räumen und zu säubern. Zurückgelassene oder nicht mit dem Kundennamen, Datum, Telefonnummer beschriftete Gegenstände kann die Velt Studio GmbH auf Kosten des Kunden einlagern oder entfernen. Eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. 

7.4 Den Kunden ist es nicht gestattet, ausserhalb den ihnen zugewiesenen Flächen (Garderobenspind, Schreibtisch etc.) Gegenstände in den Räumen der Velt Studio GmbH zu lagern. Unter ‚Lagern‘ ist auch das vorübergehend kurzfristige Abstellen oder Liegenlassen von Gegenständen zu verstehen. Die Velt Studio GmbH ist berechtigt, Gegenstände, deren Eigentümer nicht bekannt ist und die nicht am selben Tag abgeholt werden, zu vernichten. 

7.5 Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass das Gebäude für die gewerbliche Nutzung vorgesehen ist und es ist gegebenenfalls mit Lärmentwicklung durch den Gewerbebetrieb und das Studio zu rechnen. Diese Immissionen müssen geduldet werden. Ferner nehmen die Kunden zur Kenntnis, dass aufgrund der vorgesehenen gewerblichen Nutzung der Fußbodenaufbau aller Mieteinheiten keine Trittschalldämmung aufweist. Ein entsprechender Schallschutz ist somit nicht gegeben.

7.6 Die Velt Studio GmbH ist nicht kindergerecht oder kindersicher eingerichtet. Es ist nicht erlaubt Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren mitzubringen, auch nicht auf eigene Gefahr. Es wird hier bewusst auf die Gefahren von offenen Nadeln, Messer, Scheren, Werkzeugen und Steckdosen explizit hingewiesen.

7.7 Es ist nicht gestattet Tiere mitzubringen oder zu halten, dasselbe gilt auch für Besucher. Hunde sind bitte vor dem Betreten des Gebäudes draußen festzubinden. Radfahren ist auf den Höfen und in den Durchfahrten nicht gestattet. Ladezonen in den Höfen sind freizuhalten. Müll ist in den entsprechenden Mülltonnen zu deponieren.

7.8 Veränderungen des Innenausbaus, Um- und Einbauten, Installationen und Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Velt Studio GmbH zulässig. Auf Verlangen von der Velt Studio GmbH sind die Kunden zur völligen, fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes, spätestens bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch des Kunden besteht nicht, auch dann nicht, wenn die Velt Studio GmbH auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet.

7.9 Der Velt Studio GmbH ist es erlaubt, Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung vorzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf der Kunde das Nutzungsentgelt nicht mindern, Schadensersatzansprüche gegenüber der Velt Studio GmbH sind ausgeschlossen.

8. NUTZUNGSBEDINGUNGEN MIET- FOTOSTUDIO

8.1 Nach der Absprache mit der Velt Studio GmbH und wenn keine Reservierung für das Fotostudio vorliegt, gilt für die Nutzung das „First-Come-First-Serve Prinzip“. Wenn also nicht reserviert ist, kann es von demjenigen Kunden genutzt werden, der das Fotostudio zuerst erreicht und in Gebrauch nimmt.

8.2 Das Miet- Fotostudio kann von den Kunden über einen bestimmten Zeitraum vergütungspflichtig reserviert werden. Die Reservierung führt zu einem Anspruch auf Nutzungsvorrang der Werkgegenstände gegenüber den weiteren Kunden. Die Einladung zum Google Calendar berichtigt die entsprechenden Kunden diese Reservierung selbständig zu tätigen. Die Velt Studio GmbH ist berechtigt diese selbständig getätigten Reservierungen nach Absprache mit den Kunden gegebenenfalls zu stornieren oder zu verschieben.

8.3 Das Miet- Fotostudio kann von einem Kunden für maximal zwei (2) aufeinanderfolgende Tage und für maximal 4 Arbeitstage pro Monat reserviert werden. Auch selbständig getätigte Reservierungen (Google Calendar) sind nach Überschreitung dieses Kontingents zusätzlich vergütungspflichtig.

8.4 Die Werkgegenstände (Studiomaterial, Styropor-Reflektoren etc.) im Miet- Fotostudio sind im Nutzungsverhältnis inbegriffen, während das Equipment (Lichttechnik etc.) zusätzlich angemietet werden kann. Vor Beginn der Nutzung erhalten alle Kunden eine Einweisung in den sachgemäßen und sicheren Gebrauch des Equipment / Werkgegenstände durch Mitarbeitende der Velt Studio GmbH. Eine Nutzung des Equipments ohne vorherige Einweisung ist untersagt. Die Nutzung der Equipment/Werkgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

8.5 Das Equipment/Werkgegenstände sind bei der Übergabe in funktionsfähigem Zustand. Ein Anspruch auf jederzeitige Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit bzw. jederzeitige Nutzung der Werkgegenstände besteht nicht. Insbesondere unvorhersehbare technische Defekte, Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Engpässe, die nicht im Machtbereich der Velt Studio GmbH stehen (z.B. Stromausfälle, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen) können zu Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Nutzung für einzelne oder alle Kunden führen. 

8.6 Sollten Kunden feststellen, dass ein von ihnen genutzter Equipment/Werkgegenstände beschädigt, defekt oder nur eingeschränkt verwendungsfähig oder verunreinigt ist, haben die Kunden unverzüglich die Velt Studio GmbH hierüber zu informieren. Unterbleibt eine Anzeige, haben die Kunden zu belegen, dass die Verunreinigung oder Beschädigung bereits vorhanden war, um einer Beseitigungspflicht zu entgehen. Jede Beschädigung des Equipment/Werkgegenstände wird den Kunden in Rechnung gestellt. 

8.7 Die Kunden verpflichten sich die Equipment/Werkgegenstände sachgemäß zu verwenden, andernfalls ist kein Versicherungsschutz gegeben und die Kunden haften in voller Höhe. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Ausgleich durch die Versicherung bei mutwilligen oder grob fahrlässigen Schäden nicht erfolgen wird. Bei einem Schadensfall verbleibt es zumindest bei dem hier genannten Selbstbehalt, den die Kunden zu tragen und an die Velt Studio GmbH zu erstatten haben. Der Selbstbehalt liegt bei 3.000 €.

8.8 Die Kunden sind ohne die Erlaubnis der Velt Studio GmbH nicht berechtigt, das Equipment/Werkgegenstände zum Gebrauch an Dritten zu überlassen, aus dem Studio zu entfernen oder weiterzuvermieten.

8.9 Die Räumlichkeiten sowie die sanitären Anlagen sind nach jeder Nutzung, durch die Kunden aufzuräumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzten. Im Falle von erheblicher Verschmutzung oder über das normale Maß hinausgehenden notwendigen Reinigungsarbeiten wird eine Pauschale von 75 € verrechnet.

9. HAFTUNG

9.1 Die Kunden haben die Arbeitsflächen vor Vertragsschluss eingehend besichtigt (vgl. Ziffer 4.5). Sie haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Arbeitsflächen in einem Großraumbüro befinden und in diesem Fall nicht separat verschließbar sind. Sie verzichtet wegen des ihnen bekannten Zustands auf etwaige Ansprüche. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht. Die Velt Studio GmbH übernimmt gegenüber den Kunden bei Übergabe und für die Dauer der Nutzung keine Gewährleistung für den Zustand der jeweiligen Arbeitsflächen. Die Kunden anerkennen, dass sich die jeweils von ihnen genutzte Arbeitsfläche einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenständevor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßen Zustand befindet.

9.2 Die Velt Studio GmbH haftet nicht für eingebrachte Gegenstände der Kunden oder deren technische Ausrüstung. Für Mobiliar, Computer, Fotokamera, Nähmaschinen, Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Gegenstände wird von der Velt Studio GmbH keine Haftung übernommen. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für abhanden gekommene Gegenstände oder anfängliche Mängel der überlassenen Mietsache ist ausgeschlossen. Für Fahrräder oder Fahrzeuge, die auf dem Grundstück gestellt sind, sind die Kunden selbst verantwortlich, jegliche Haftung wird abgelehnt. Für das ausreichend sichere Zusperren der Zugangstüren wie auch das Verwahren von Wertgegenständen sind die Kunden selbst verantwortlich.

9.3 Die Velt Studio GmbH übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen oder für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten, die durch die Nutzung gemeinsamer Räume, Maschinen, Computer oder Internetanschluss verursacht werden können. Sollten Kunden Kenntnis über vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse anderer Kunden erlangen, sind die Kunden zum Stillschweigen verpflichtet, sofern dies nicht dem Gesetz entgegensteht. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Velt Studio GmbH zur fristlosen Kündigung.

9.5 Die Velt Studio GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen auch Unterbrechung der Stromversorgung, Internet sowie behördliche Maßnahmen.

9.6 Die Velt Studio GmbH übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachbeschädigungen oder Diebstahl. Haftpflicht-, Unfall- und Sachversicherung ist in der Eigenverantwortung der Kunden. Die Velt Studio GmbH empfiehlt den Kunden, bei ihrer Haftpflichtversicherung nachzufragen, ob die abgeschlossene Versicherung ‚das bearbeitbare Objekt‘ inkludiert. 

10. BRIEF- PAKETSENDUNGEN, FIRMENADRESSE

10.1 Die Velt Studio GmbH bietet Kunden die Möglichkeit, Brief- und Paketsendungen direkt an die Urbanstraße 71, 10967 Berlin zukommen zu lassen. Bei nationalen sowie EU-Sendungen kann das c/o Velt Studio verwendet werden, für internationale Sendungen ist dieser Zusatz untersagt.

Vorname, Name, Label

c/o Velt Studio (nur National- EU-Sendungen)

3. Hof, Aufgang links, 1. OG

Urbanstraße 71

10967 Berlin

10.4 Bei internationalen Sendungen, die fälschlicherweise mit ‚Velt Studio GmbH‘ oder ‚Velt Studio‘ adressiert wurden, und/oder die Zollbehörde die Verzollung der Velt Studio GmbH anrechnet, haben Kunden ohne Beanstandungen den vom Zollamt ausgestellten Betrag in voller Höhe zu übernehmen und zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 35 € an die Velt Studio GmbH zu erstatten. Die Rechnungsbegleichung findet über eine zusätzliche Rechnung der Velt Studio GmbH statt. Die Kunden besitzen keinen Anspruch auf die originalen Zoll-Belege.

10.2 Für Kunden mit längeren Nutzungsverhältnissen besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit der Velt Studio GmbH, ihren Geschäftssitz auf die Urbanstraße 71, 10967 Berlin anzumelden. 

10.3 Bei Lieferungen, die durch einen Kurier oder Speditionsfirma geliefert werden und von einer Mitarbeitenden der Velt Studio GmbH im Erdgeschoss entgegengenommen werden müssen, hat die Kunden den Liefertermin frühzeitig bei der Velt Studio GmbH anmelden und eine Entgegennahme-Gebühr von 10 € bezahlen.

11. VERTRAGSGRUNDLAGEN

11.1 Die Velt Studio GmbH ist berechtigt, angebotene Preise, Leistungsbeschreibungen und AGB mit einer Frist von 30 Tagen im Voraus zu ändern. Die Änderungen werden den Kunden per E-Mail bekanntgegeben. Mit Nutzung der E-Mail-Benachrichtigung wird die Schriftform gewahrt. Sofern die Kunden der Änderung der AGB nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht, gelten die geänderten AGB als angenommen (stillschweigende Vereinbarung). Die Kunden erklären sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Im Falle des Widerspruchs durch die Kunden wird das Vertragsverhältnis zum jeweils nächsten Kündigungstermin aufgelöst.

11.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; alle anderen Formen werden ausgeschlossen. Alle Geschäftsbedingungen der Kunden gelten als nicht vereinbart, auch wenn die Velt Studio GmbH ihrer Anwendbarkeit nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sollten Gesetze, auch solche, die dispositiv sind, die Änderung oder Anpassung einzelner Bestimmungen dieses Vertrages notwendig machen, so vereinbaren die Parteien das Ersetzen der alten Regelung durch das neue Gesetz bis zur Herbeiführung einer eigenen neuen Bestimmung. 

11.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Klauseln der AGB bzw. des mit der Velt Studio GmbH geschlossenen Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine solche ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen und der Intention der Parteien möglichst nahe kommt; dasselbe gilt im Falle einer Lücke.

11.4 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch. Leistungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.

AGB gültig ab 01.01.2021

www.velt.studio/agb